
Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer-Ausbildung für Ihr Unternehmen (DGUV)
Wir bieten praxisnahe und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer-Ausbildungen im Kreis Kleve und ganz NRW an.
Auf Basis Ihrer betrieblichen Gegebenheiten – wie Gebäudegröße, Gefährdungsbeurteilung und internen Abläufen – schulen wir Ihre Mitarbeitenden so, dass sie im Ernstfall sicher, strukturiert und verantwortungsvoll handeln.
In unseren Schulungen lernen Ihre Mitarbeitenden:
korrektes Verhalten im Brandfall
Unterstützung bei der Evakuierung von Personen
sichere Anwendung von Feuerlöschern
praktische Löschübungen am Brandsimulator (Firetrainer)
klare Abläufe im betrieblichen Notfallmanagement
Unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt nicht nur gesetzlich geforderte Inhalte gemäß ASR A2.2, sondern sorgt für echte Handlungssicherheit im Betrieb.
Für mehr Sicherheit, mehr Struktur – und mehr Schutz für Menschenleben.
Warum müssen Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden?
Die Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Die Grundlage bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Darin ist eindeutig geregelt, dass Arbeitgeber einen ausreichenden Anteil ihrer Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden müssen.
Ziel dieser gesetzlichen Vorgabe ist es, im Brandfall eine schnelle Erstmaßnahme sicherzustellen – vom richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher bis zur Unterstützung bei der Evakuierung.
