Erste Hilfe im Betrieb

Die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb gehört zu den grundlegenden Aufgaben eines jeden Unternehmens. Ein präsentes und transparentes Sicherheitskonzept sichert nicht nur betriebliche Abläufe, sondern signalisiert Mitarbeitern und Kunden auch die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung.

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt (Erste-Hilfe-Grundlehrgang bzw. Ausbildung betrieblicher Ersthelfer). Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck, auch richtig sitzen, müssen die Maßnahmen zudem regelmäßig im Rahmen einer Fortbildung trainiert werden (Erste-Hilfe-Training bzw. Fortbildung betrieblicher Ersthelfer).

 

Individuelle Angebote: Wir beraten Sie gern!

Gerne bieten wir Ihnen unsere Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung als Inhouse-Veranstaltung zu Ihren Wunschterminen (wenn verfügbar)an.

Bitte nehmen Sie zur Terminvereinbarung mit uns telefonisch oder über das Anfrageformular Kontakt auf. 

Einzelteilnehmer können jeden Samstag um 09:00 Uhr einen Erste-Hilfe-Kurs in unseren Räumen auf der Marienstraße in Kevelaer besuchen. Abrechnung über BG-Gutscheine, Rechnung oder Barzahlung möglich.

Die Anzahl von Ersthelfern richtet sich nach der Größe des Betriebs:

  • Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltung und Handelsbetrieben: 5% der Belegschaft
  • In sonstigen Betrieben: 10% der Mitarbeiter

Wir sind durch unseren Kooperationspartner Erste Hilfe 4U (Registrierungsnummer 8.1518) bundesweit nach DGUV Grundsatz 304-001 zur Ausbildung von Betriebshelfern ermächtigt. Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern werden deshalb von der Berufsgenossenschaft übernommen (§ 23 SGB VII).

 

Kostenübernahme bei betrieblichen Ersthelfern

In der Regel übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungsverfahren vergewissern Sie sich bitte vor Beginn eines Kurses über die notwendigen Schritte bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wenn Sie die erforderlichen Bescheinigungen vor bzw. zu Beginn eines Kurses vorlegen, übernehmen wir die Abrechnung für Sie und Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

 

 

Arbeitgeberservice:

Gerne übernehmen wir die Verwaltung Ihrer Ersthelfenden und laden diese fristgerecht zu anstehenden Aus- und Fortbildungen ein. So verpassen Sie keine Kurse und haben den Kopf frei für andere Dinge! 

 

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