Brandschutzhelfer-Ausbildung

Wir bieten interessante und auf Ihr Unternehmen bezogene Brandschutzhelfer-Ausbildungen an.

Dazu nutzen wir Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen und bilden Ihre Mitarbeiter(innen) so aus, dass sie im Fall der Fälle auch wissen, was zu tun ist, um Leben zu retten. 

 

Ihre Mitarbeiter(innen) lernen alles über Verhalten im Brandfall und lernen das Löschen mit Feuerlöschern an unserem Firetrainer. 

Warum muss ich meine Mitarbeiter(innen) ausbilden lassen?

 

Vorgaben zu den betrieblichen Brandschutzhelfern finden sich in der Technischen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „ Maßnahmen gegen Brände “ definiert. Darin wird eindeutig die Pflicht des Arbeitgebers beschrieben, einen Teil seiner Belegschaft zu Brandschutzhelfern auszubilden.

 

 

> Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übunugen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8). Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach 6 Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen

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